Aktuelles aus den Medien und dem Internet
|
Wir als Ärzte... |
![]() |
|
|
Diese Artikel erschienen oder erscheinen auch im Anzeiger aus dem Bezirk Affoltern am Albis und werden hier mit freundlicher Genehmigung der Redaktion und der Autorinnen und Autoren wiedergegeben. |
||
|
|
||
Fristenregelung: Stellungnahme eines Psychiaters |
Dr. med. Heiner Lachenmeier |
|||
|
Die Auseinandersetzung um die Abstimmung zur Fristenlösung betrifft auch mich als Psychiater. Immer wieder sehe ich in meiner Praxis Frauen, bei denen ich als Gutachter Stellung nehmen muss, ob eine Abtreibung durchgeführt werden darf. Das heutige Gesetz schreibt mir die Rolle zu, in kürzester Zeit eine Frau in der Ausnahmesituation einer unerwünschten Schwangerschaft zu beurteilen und festzustellen, ob sie durch ein Austragen der Schwangerschaft in erheblichem Ausmass gefährdet ist. Natürlich habe ich durch meine Ausbildung und Erfahrung etliches an Wissen, um eine Einschätzung zu machen, die mit einiger Wahrscheinlichkeit korrekt ist. Es wäre aber vermessen zu behaupten, dass in der sehr kurzen, zur Verfügung stehenden Zeit eine gesicherte, objektive "Wahrheit" festgestellt werden kann. Es ist nicht möglich, dass mich mein Fachwissen im Laufe eines ein- oder zweistündigen Gesprächs mit einer Frau zu einem Experten ihres Lebens machen kann. Sie selbst hat mit Sicherheit mehr Wissen über sich, und bietet darob die grössere Sicherheit, ihre Lage richtig einzuschätzen. Ich denke, es ist höchste Zeit, dieser Realität mit der Fristenregelung gerecht zu werden.
Die Gespräche mit den betroffenen Frauen sind für mich stets menschlich berührend. Es erstaunt mich immer wieder, wie bereitwillig die meisten mir als Fremdem Einblick in ihr Leben gewähren. Fast immer versteckt sich grosses Leid aus persönlichen Schwierigkeiten, Paarkonflikten und anderen Ursachen unter der Oberfläche. Leichtsinnigkeit ist kaum je Ursache einer ungewollten Schwangerschaft. Was würde nun mit diesen Frauen passieren, wenn die Initiative "Für Mutter und Kind" angenommen würde? Würden sie, wie die InitiantInnen hoffen, die Schwangerschaft austragen? Das ist kaum anzunehmen. Diese Hoffnung geht an der Realität vorbei. Die unerträgliche Lebenssituation der betroffenen Frauen bestünde ja weiterhin. Die Erfahrung in Polen, wo 1998 ein weitgehendes Verbot des Schwangerschaftsabbruches eingeführt wurde, zeigt, welch erschreckende Konsequenzen ein Verbot zur Folge hat: Es bildete sich ein florierender Schwarzmarkt für Abtreibungen, in dem mit Wucherpreisen Vorteil aus der Notlage der betroffenen Frauen gezogen wird. Da viele Frauen diese Preise nicht zahlen können, greifen sie zu Methoden der Selbstabtreibung, oft mit schlimmen, medizinischen Komplikationen. Entgegen der Hoffnung der Regierung stieg auch die Geburtenrate nicht an.
Auf den Punkt gebracht: ein Gesetz kann die Abtreibungen nicht verhindern. Diese Realität gilt es zu respektieren. Es kann nicht Aufgabe des Staates sein, zur selbstgerechten Beruhigung des eigenen Gewissens andere Menschen ins Unglück zu treiben. Die Initiative "Für Mutter und Kind" mag mit ehrlichen Absichten eingereicht worden sein, im ungewollten Effekt würde sie im Falle ihrer Annahme enormes Leid erzeugen. |
||
|
Letzte Änderung: |